
TRINKWASSER CHECK – WOHLBEFINDEN UND HYGIENE SICHERSTELLEN

Am 01.01.2003 ist die neue Trinkwasser-Verordnung eingeführt worden, die regelt, dass der Betreiber einer Trinkwasseranlage für die Qualität des Wassers an allen Zapfstellen verantwortlich ist.
Als Reaktion auf die Verordnung, haben wir einen verordnungskonformen Trinkwasser-Check entwickelt. Um den Anlagenbetreibern die Sicherheit zu geben, alles richtig zu machen und die Qualität des Wassers sicher zu stellen.
Beanstandungen am Trinkwasser, die schon erste Anzeichen von Mängeln sind und gesundheitliche Probleme hervorrufen können wie Wasserverfärbungen, Geruch- oder Geschmacksbeeinträchtigungen, Druck- oder Temperaturschwankungen, sollten von vorneherein vermieden werden.
Wichtig ist auch zum Beispiel die richtige Warmwassertemperatur im Hinblick auf die Vermeidung von Legionellen -Wachstum. Ebenso müssen die Sicherungsarmaturen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, damit kein Schmutzwasser in die Trinkwasserinstallation einströmen kann.
WAS KANN MAN TUN?

Als Betreiber einer Trinkwasseranlage können Sie durch Wartungsverträge mit einem Fachbetrieb das rechtliche Risiko der Betreiberverantwortung erheblich vermindern.
Durch die genaue Dokumentation der vorgenommenen Maßnahmen kommen Sie Ihren Pflichten als Betreiber ordnungsgemäß nach. Und dabei können wir von der Zimmermann Heizung- und Sanitärtechnik GmbH Sie professionell unterstützen.
Wir haben uns mit den technischen Details und Verordnungsschwerpunkten der neuen Trinkwasserverordnung vertraut gemacht.
Aus dieser Weiterbildung heraus ist die Möglichkeit entstanden, Ihnen einen Wartungsvertrag für Trinkwasseranlagen anzubieten, über den wir gerne mit Ihnen persönlich sprechen möchten.
GERNE INFORMIEREN WIR SIE
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Andreas Groß GmbH – Haustechnik freut sich auf Sie.