
BARRIEREFREIE BÄDER – KOMFORT IM ALTER

Das Badezimmer ist ein Ort der Entspannung und des Wohlfühlens. Gerade deshalb sollte der funktionelle Komfort im Vordergrund stehen. Barrierefreie Bäder stehen für durchdachte Gesamtkonzepte in der Badplanung, die neben den optischen Aspekten auch die funktionalen Gesichtspunkte beachtet. Deswegen sollte man auch wenn man noch relativ jung ist, einem im Alter steigenden Komfortbedarf und eventuell eingeschränkte Bewegungsfreiheit in den Planungen für ein neues Badezimmer miteinbeziehen.
Barrierefreiheit bezieht sich daher nicht in erster Linie auf „behindertengerecht“ oder „behindertenfreundlich“. Barrierefreiheit soll möglichst allen Menschen ermöglichen, sich sicher und unabhängig von fremder Hilfe in Ihrem Lebensraum zu bewegen. Damit wird dem Benachteiligungsverbot nach Art. 3 Grundgesetz Rechnung getragen und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.
Der Gesetzgeber formuliert daher Barrierefreiheit wie folgt:
Barrierefreiheit ist „…die umfassende, selbstverständliche barrierefreie Gestaltung des allgemeinen Lebensumfeldes…“ „Nicht teure Sonderlösungen sind anzustreben, sondern eine intelligente und auf menschliche Fähigkeiten orientierte Bauweise.“ (Bundesgleichstellungsgesetz)
„Barrierefreiheit ist die Eigenschaft von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, wenn sie für alle Menschen mit und ohne Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (Entwurf zur DIN 18030)
Hierunter fallen sich nur die Bedürfnisse behinderter Mitmenschen sondern auch die speziellen Bedürfnisse Älterer, von Kindern, sowie Klein- und Großwüchsige.
Als zertifizierter Fachbetrieb für Barrierefreie Bäder hat sich die Zimmermann GmbH speziell mit der DIN 18030 befasst und kann daher die Bestimmungen in der Planung Ihres neuen Badezimmers auch umsetzen.
ZIMMERMANN SPEZIAL TIPP:
Aufgrund unserer Qualifikation im Bereich barrierefreie Bäder, ist es uns möglich direkt mit einigen Krankenkassen abzurechnen. Dies erspart Ihnen eine Menge an Aufwand.
Zu den Leistungen die wir in Verbindung mit barrierefreien Bädern erbringen, zählen unter anderem folgende Bad Accessoires:
- erhöhtes WC
- Haltegriffe & Reelings
- alles ebenerdig: keine Schwellen
- Seniorenbadewannen mit Tür zum leichten Einstieg
Viele weiterführende Informationen zum Thema barrierefreies Bauen und auch speziell zu barrierefreien Bädern finden Sie unter www.barrierefrei-portal.de
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Andreas Groß GmbH – Haustechnik freut sich auf Sie.
KFW ZUSCHUSS FÜR BARRIEREFREIE UMBAUTEN!
Unter der Nummer „Zuschuss 455“ bietet die KfW – Förderbank der deutschen Wirtschaft – seit 01.10.2014 einen direkten Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten.
Diesen Zuschuss gewährt die KfW für private Eigentümer, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Die Unterstützung beträgt bis zu 5.000 Euro je Wohneinheit und ist flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Technische Anforderungen für Förderungen im Bad:
Duschplätze müssen
- bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet sein.
- mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.
Waschbecken müssen
- mind. 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.
- Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten.
WCs müssen
- in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.
Badewannen müssen
- eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind.
Die Details zu dieser Förderung finden Sie unter:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung